Kostenpflichtige Bürgertests:
Ab heute entfällt das kostenlose Bürgertest-Angebot – damit sind Coronatests nun absofort kostenpflichtig. Wie viel müssen die Bürger ab heute für einen Corona-Test bezahlen und welche Ausnahmen gelten? Wir haben die Antworten dazu.
Was wurde beschlossen?
Wer ein Restaurant oder eine Veranstaltung besuchen, sich jedoch nicht impfen lassen will, der muss seinen dafür benötigten Coronatest nun selber zahlen. Die Bundesregierung argumentiert diese Entscheidung mit dem verfügbaren Impfangebot. Da mittlerweile allen Menschen ab 12 Jahren ein Angebot für eine Schutzimpfung gemacht werden kann, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht gerechtfertigt und erforderlich. Kostenlos bleiben die Tests nur für Menschen, die sich aktuell nicht impfen lassen können.
Folgendes gilt:
- Kinder unter 12 Jahren (Die Befreiung von Kosten gilt auch, wenn diese Kinder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.)
- Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren: aber nur bis zum 31. Dezember
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
- Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel: bis zum 31. Dezember
Stillende: bis zum 10. Dezember
- (Es gilt außerdem für) Studierende in Bayern bis zum 30. November
Studierende aus dem Ausland, die mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff geimpft wurden: bis zum 31. Dezember
- Personen, die aufgrund einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion einen Test zum Beenden der Quarantäne brauchen
- Teilnehmer an Studien zur Wirksamkeit von Coronavirus-Impfstoffen