Schuhgeschäfte in Bayern dürfen seit Donnerstag wieder öffnen. Der Schweinfurter Händler Axel Schöll klagte gegen die Corona-Regeln, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab ihm recht. Andere Händler reichten ebenfalls Klage ein. Die Richter stellten fest, dass Schuhhändler als „Sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte“ einzustufen sind und somit ab sofort wieder öffnen dürfen. Und zwar auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100. Weiter heißt es, dass mittlerweile auch Garten- und Baumärkte sowie Buchhandlungen und Versicherungsbüros unter die Kategorie „unverzichtbar“ fallen und ausdrücklich geöffnet sein dürfen. Auch die Versorgung mit passenden Schuhen sei ein Grundbedürfnis.