Do., 11.09.2025 , 16:17 Uhr

Aktivist verzögerte im August 2024 AKW-Sprengung in Grafenrheinfeld - Gericht verhängt nun Geldstrafe

Ein Jahr nach der Sprengung der Kühltürme des ehemaligen Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist ein Pro-Atomkraft-Aktivist nun vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 38-Jährige war am 16. August 2024 auf einen Strommast im Sperrbereich geklettert und hatte die Sprengung dadurch um rund eineinhalb Stunden verzögert. Das Gericht sprach ihn des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte 80 Tagessätze zu je 50 Euro – insgesamt also 4.000 Euro. Während die Staatsanwaltschaft sogar eine höhere Strafe gefordert hatte, zeigte sich der Aktivist selbst uneinsichtig. Er erklärte, er wollte mit seiner Aktion ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen. [OTON einsetzen] Für ihn habe sich die Aktion „gelohnt“. Neben der Strafe fordert auch der Betreiber Preussenelektra Schadenersatz in Höhe von 7.000 Euro. Eine Zivilklage laufe bereits. Finanziell droht dem Aktivisten dennoch wohl kein Minusgeschäft: Unterstützer haben für ihn schon mehr als 13.000 Euro gesammelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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