Weil er seinen Parteikollegen in einem Gruppenchat des CSU-Ortsverbands als „rechte Laus“ bezeichnet hat, muss der unterfränkische Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel nun eine Entschädigung in Höhe von 750 Euro zahlen – das entschied das Landgericht Aschaffenburg am Mittwoch im zivilrechtlichen Verfahren. Damit ist die Strafe deutlich geringer ausgefallen als gefordert, denn Dotzels CSU-Kollege hatte 12.750 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Ob es sich bei der Formulierung um eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne handelt, bewertet das Urteil des Landgerichtes jedoch nicht. Mit dieser Frager beschäftigt sich erst das strafrechtliche Verfahren am 25. August vor dem Amtsgericht Obernburg.