Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, sind berechtigt das bayerische Landespflegegeld zu beantragen. Dies geht ab sofort online auch mit dem von der Steuererklärung bekannten ELTSTER-Zertifikat. Bisher wurde nur die Online Ausweisfunktion des Personalausweises unterstützt, die viele Antragsteller nicht nutzen. Die Online-Antragsstellung habe viele Vorteile, so das bayerische Landesamt für Pflege, da Daten nicht gesondert erfasst werden müssen und sich so die Bearbeitungszeit der Anträge stark verkürze. Außerdem können Pflegebedürftige so auch bis kurz vor Fristende am 31. Dezember Anträge einreichen. Mehr infos dazu auch auf www.landespflegegeld.bayern.de