Vor einer Woche hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Arbeitszeit klar erfasst werden muss. Ein Grundsatzurteil, dass von manchen schon als sicheres Comeback der Stechuhr gedeutet wird. Aber ist das wirklich so? Darüber haben wir mit Rechtsanwältin Dörthe Leopold von der Kanzlei MWLG gesprochen. Sie erklärt, wie und wann der Entscheid umgesetzt werden darf, kann und muss. Probleme gibt es beispielsweise bei Arbeitnehmern mit flexiblen Arbeitszeiten und -Plätzen, sowie beim (Teilzeit-)Homeoffice.