Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gestern ein brisantes Urteil gefällt, das in der Landesregierung nicht gut ankommen dürfte. Nach Ansicht von drei Richtern waren die scharfen Ausgangsbeschränkungen zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 unzulässig. Warum die Richter so entschieden haben und wie es nun weitergeht – das wollten wir von einer Würzburger Anwältin wissen.
Im Frühjahr 2020 war der Schweinfurter Marktplatz wie leergefegt, in anderen bayerischen Städten sah es ähnlich aus. Wegen der damals im Freistaat geltenden Ausgangssperre sind die meisten Menschen zu Hause geblieben. Die eigenen vier Wände durfte man zu dieser Zeit nur mit triftigem Grund verlassen. Nun hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Maßnahme vom Frühjahr 2020 in Bayern für unzulässig erklärt.
Es sind keine leichten Tage für Ministerpräsident Markus Söder. Erst die Wahlflaute, nun dieses Urteil und ab dem 14. Oktober findet in Bayern dann auch noch das Volksbegehren „Landtag abberufen“ statt. Auf Twitter fordern nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils bereits Tausende den Rücktritt des Ministerpräsidenten. Nun hat der Freistaat 4 Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob das Verfahren um die Ausgangssperre im Frühjahr bald am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitergeht.