Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum für das Erste gekippt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass Alkoholverbote nach dem Infektionsschutzgesetz nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Mit einem kompletten Verbot habe die bayerische Staatsregierung die Regelungen des Bundesgesetzgebers überschritten.