Spätestens seit der 3-G-Regel ist der Impfstatus so wichtig, wie nie zuvor. Denn man muss bei einer Inzidenz über 35 entweder geimpft, genesen oder getestet sein, um Zutritt zu Innenräumen der Gastro-Gesundheits und Kulturbranche zu erlangen.
Auch auf der Arbeit ist die Frage des Impfstaus nicht ganz uninteressant. Denn Betriebe können ihre Corona-Maßnahmen künftig an den Impfstatus ihrer Mitarbeiter anpassen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, ob die Angestellten wieder zurück ins Büro können oder ob die Maskenpflicht gelockert werden kann. Doch wie die Arbeitgeber den erfahren, ist eine heikle Angelegenheit. Denn Gesundheitsdaten zählen zu den speziell geschützten besonderen Arten von personenbezogenen Daten. Eine Ausweitung der Auskunftspflicht steht im Raum – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kann sich das vorstellen.
Wir wollten von den Mainfranken wissen, ob sie es in Ordnung finden würden, wenn ihre Chefs nach dem Impfstatus fragen.