Mi, 28.04.2021 , 15:57 Uhr

Blumen für alle – Garten- und Blumenläden dürfen uneingeschränkt öffnen

Gartenmärkte und Blumenläden zählen ab sofort auch in Bayern zu Geschäften des täglichen Bedarfs

Auf – zu, auf – zu und jetzt doch wieder auf. Für Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen waren die letzten Wochen ein einziges hin und her. Seit gestern, nach der Pressekonferenz von Ministerpräsident Söder, ist klar: sie dürfen wieder öffnen und werden so behandelt wie der Lebensmittelhandel. Es darf inzidenzunabhängig und ohne negativen Test eingekauft werden.

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