Nächtliche Ausgangssperre für Bayern nicht neu
Die deutschlandweite Bundes-Notbremse ist am Samstag in Kraft getreten – sie legt unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr fest – sofern die 7-Tage-Inzidenz für mindestens 3 Tage in Folge über 100 lag. Für Bayern ist diese Regelung nicht neu und außerdem noch strenger als es die Bundes-Notbremse vorsieht – denn die erlaubt es, noch bis 24 Uhr joggen zu gehen oder einen Spaziergang zu machen. Im Freistaat ist das nicht erlaubt, hier gelten nur das Versorgen von Haustieren oder hilfsbedürftigen Menschen, berufliche Gründe und medizinische Notfälle als Grund, das Haus trotz Ausgangssperre zu verlassen.