Der verkürzte Bundestagswahlkampf ist in vollem Gange und dazu gehören natürlich auch wieder Wahlplakate. Normalerweise dürfen die Plakate bis zu zwei Monate vor der Wahl aufgehängt werden, die Stadt Würzburg beispielsweise erlaubte per Verordnung das Aufhängen aber erst seit dem 6. Januar. Damit sollte Vandalismus in der Silvesternacht verhindert werden. Doch ganz ohne Beschmierungen oder die Zerstörung von Plakaten scheint es auch nach den Feierlichkeiten nicht zu gehen. Dabei drohen dafür durchaus hohe Strafen, schließlich handelt es sich um Sachbeschädigung: Wenn die Täter beim Beschmieren erwischt werden, zieht dies eine Ermittlung nach sich, die meistens in einem Gerichtsverfahren endet. In den häufigsten Fällen werden Geldstrafen verhängt, doch bei der Beschmierung mit verfassungswidrigen Symbolen, wie einem Hakenkreuz, kann das sogar bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe zur Folge haben.