Ab sofort müssen vollständig geimpfte Besucher in bayerischen Alten- und Pflegeheimen keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Als vollständig geimpft gilt, wer seine Zweitimpfung vor mindestens 15 Tagen erhalten hat. Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für genesene Personen. Dazu zählen alle, die mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mittels PCR-Testung positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Liegt die Infektion länger zurück, muss zumindest einmalig geimpft worden sein.
Zwar ist bei einer stabilen Sieben-Tage Inzidenz unter 100 kontaktfreier Sport im Innenbereich erlaubt. Diese Lockerung gilt jedoch nicht für Fitnessstudios, sie dürfen nur im Freien öffen – die Innenbereiche müssen weiter geschlossen bleiben. Früher waren Fitnessstudio in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Sporteinrichtung eingestuft, nun gelten sie jedoch als Freizeiteinrichtungen. Diese müssen derzeit noch geschlossen bleiben. Die Regelung hatte in den vergangenen Tagen zu Verwirrungen geführt.
Einzelne Jugendherbergen in Unterfranken dürfen zum Start der Pfingstferien am 21. Mai wieder Gäste empfangen. Für eine Öffnung muss die heute veröffentlichte 7-Tagesinzidenz in der jeweiligen Region unter 100 liegen.
Den höchsten Wert verzeichnet mit 260,2 weiterhin die Stadt Schweinfurt und liegt damit deutschlandweit auf dem dritten Platz. Es folgen die Landkreise Schweinfurt (148,1), Rhön-Grabfeld (138,1) und Mitltenberg (104,9). Unter der 100er Schwelle liegen die Landkreise Haßberge (92,4), Bad Kissingen (89,1), die Stadt Aschaffenburg (85,9), die Landkreise Kitzingen (83,4) und Aschaffenburg (80,4), die Stadt Würzburg (68,0) sowie die Landkreise Würzburg (68,0) und Main-Spessart (53,1).