Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Klarstellung bestätigt, dass Rahmenkonzepte für die Gastronomie teilweise unverbindlich sind. Laut dem unterfränkischen Anwalt Christian Sitter bedeutet dies konkret, dass das Personal in der Außengastronomie sowie Teilnehmer bei Tagungen von der Maskenpflicht befreit sind. Das Tragen einer Maske sei lediglich eine Empfehlung. Dem Spruch des bayerischen Verwaltungsgerichtshof ging die Klage eines Gastronomen aus Randersacker voraus. Dessen Antrag im Bezug auf die Aufhebung der Maskenpflicht wurde zwar abgelehnt, das Gericht konkretisierte aber nun die Vorgaben der Regierung.
Im Bad Kissinger Impfzentrum Tattersall wird am morgigen Mittwoch, den 21. Juli, eine Sonderimpfaktion stattfinden. Zwischen 18 und 20 Uhr können sich Impfwillige mit dem Vakzin von Johnson&Johnson impfen lassen. Ohne Voranmeldung und auch ohne Wohnsitz im Landkreis Bad Kissingen. Auch im Landkreis Main-Spessart werden von Mittwoch bis Samstag Impfungen ohne Termin angeboten.
In Unterfranken haben sich die Inzidenzen nur geringfügig verändert. Die Städte Würzburg (14,1) und Aschaffenburg (12,7) liegen nach wie vor im unteren zweistelligen Bereich. Darauf folgen die Haßberge (9,5), die Stadt Schweinfurt (9,4) sowie die Landkreise Main-Spessart (5,5), Kitzingen (5,5) und Aschaffenburg (5,2). Einen Wert unter 5 verzeichnen die Landkreise Rhön-Grabfeld (3,8), Würzburg (3,7), Schweinfurt (3,5), Miltenberg (1,6) und Bad Kissingen (1,0).