In der Stadt Würzburg liegt die Inzidenz seit drei Tagen in Folge über 25. Damit würde ab dem 14.August die Maskenpflicht an die Schulen zurückkehren, wären da nicht die Sommerferien. Trotzdem hat die Regelung Auswirkungen: Ab Samstag gilt sie nämlich auch in der aktuellen Ferienzeit für Ferienprogramme der Stadt.
Mit diesem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg aufgehoben. Der Betreiber eines Indoorspielplatzes in Hambach hatte die juristische Auseinandersetzung mit einer Klage am Verwaltungsgericht Würzburg angestoßen. Vor dem Verwaltungsgericht bekam er zwar Recht, nachdem der Freistaat Bayern aber Beschwerde gegen das Urteil einlegte, wurde vor dem Bayerischen Gerichtshof erneut zu Ungunsten der Betreiber verhandelt.
In der nächsten Woche soll es laut einem Mitglied der Stiko eine aktualisierte Empfehlung zu Kinder-Impfungen geben. Spätestens am Ende nächster Woche werde es zu einer Veröffentlichung kommen, davor gebe es noch ein Abstimmungsverfahren mit Fachgesellschaften und den Ländern. In der aktualisierten Empfehlung solle versucht werden, der Politik entgegenzukommen. Denn bisher wird die Impfung für Kinder ab 12 Jahren nur mit Vorerkrankungen oder Kontakt zu Risikopatienten empfohlen. Mittlerweile könne man das Risiko einer Impfung von Kindern besser beurteilen, weiterhin schwer zu bewerten bleibe dagegen das Risiko von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion.
Die Stadt Aschaffenburg verzeichnet weiterhin die höchste Inzidenz (50,7) – es folgen die Stadt Würzburg (34,4), der Landkreis Miltenberg (31,1) und die Stadt Schweinfurt (29,9) über 25. Inzidenzen unter 25 melden der Landkreis Aschaffenburg (23), der Landkreis Bad Kissingen (22,3), der Landkreis Main-Spessart (20,6), der Landkreis Kitzingen (18,6), sowie der Landkreis Schweinfurt (17,3). Im einstelligen Bereich liegen der Landkreis Würzburg (8,6), der Landkreis Haßberge (5,9) und der Landkreis Rhön-Grabfeld (2,5).