In kreisfreien Städten und Landkreisen, deren 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 liegt, wird außer für Geimpfte und Genesene ein negatives Testergebnis Pflicht, um in der Innengastronomie trinken und essen zu dürfen oder an anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Egal ob öffentlich oder privat. Das gilt auch für Friseurbesuche, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Kinos. Neu für Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist, dass zusätzlich zu einem negativen Test, den man bei der Ankunft dabei haben muss, alle weiteren 72 Stunden ein neues Testergebnis vorgelegt werden soll. Keine Rolle mehr soll die Inzidenz künftig bei Sport- und Kulturveranstaltungen spielen. Zumindest wenn sie, wie es in der neuen Verordnung heißt, einen „länderübergreifenden Charakter“ haben. Hier stehen nun immer 50 Prozent der verfügbaren Zuschauerplätze zur Verfügung. Maximal aber können 25.000 Besucher in ein Stadion oder Vergleichbares. Von den Regelungen ausgenommen sind weiterhin Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Zusätzlich brauchen auch Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schultestungen sowieso regelmäßig überprüft werden, keine eigenen Nachweise vorzeigen. Tests sollen ab dem 11. Oktober kostenpflichtig werden.
Laut Robert-Koch-Institut sind in Unterfranken fast überall die Inzidenzwerte gestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Schweinfurt steigt auf einen Wert von über 100 (101,8). Es folgen die Stadt Aschaffenburg (60,6), die Stadt Würzburg (51,6), die Landkreise Schweinfurt (44,2), Würzburg (33,3), Main-Spessart (32,5), Aschaffenburg (30,4), Haßberge (29,6), Miltenberg (29,5), Bad Kissingen (21,3), Kitzingen (20,8) und Rhön-Grabfeld (18,8). In Aschaffenburg gelten demnach ab Mittwoch strengere Coronamaßnahmen, in Schweinfurt gelten seit Sonntag strengere Coronaregeln. In Würzburg seit heute. Diese betreffen vor allem die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht.