3G-Regel gilt nicht bei Gottesdiensten, Taufen und Hochzeiten – Seit heute gilt die 3G-Regel bei Inzidenzen über 35. Während man beim Besuch von Schwimmbädern, Innengastronomie oder Fitnessstudios getestet, geimpft oder genesen sein muss, sind Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen davon befreit. Denn der Staat darf laut Grundgesetz nicht in die freie Religionsausübung eingreifen. Anders sieht es bei der anschließenden Feier aus. Da es sich hierbei um private Veranstaltungen handelt, gelten hierfür die jeweils aktuellen Beschränkungen.
Voraussichtlich keine 3G-Regel in Fernzügen – Eine Einführung der 3G-Regel für den Fernverkehr sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn laut einem Interview nicht kommen. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Fachressorts nach einer Prüfung der Rechtsgrundlage und der möglichen Umsetzung.
Keine 3G-Regel bei den anstehenden Bundestagswahlen – Am 26.September können nach aktuellem Stand auch ungeimpfte und nicht getestete Personen ihre Erst- und Zweitstimme direkt in den Wahllokalen abgeben, so der Bundeswahlleiter heute. Außerdem verwies dieser auf die Möglichkeit der Briefwahl.
Und damit zu den aktuellen Inzidenzwerten – die höchste Inzident hat nach wie vor die Stadt Schweinfurt (174,4), gefolgt von der Stadt Würzburg (105,6), sowie dem Landkreis Miltenberg (74,6), dem Landkreis Schweinfurt (73,5), dem Landkreis Aschaffenburg (59,5), dem Landkreis Würzburg (59) und der Stadt Aschaffenburg (55). Unter 50 sind noch die Landkreise Main-Spessart (37,7) und Haßberge (42,7). Unter 35 sind außerdem die Landkreise Kitzingen (32,7), Rhön-Grabfeld (17,6) und Bad Kissingen (16,5).