Mehrere Arztpraxen wollen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete behandeln. Die Mediziner begründen dies mit dem „Hausrecht“. Zwar gilt in Bayern ab einer Inzidenz von 35 in geschlossenen Räumen die 3G-Regel, allerdings nicht in Arztpraxen. Daher stellt auch das Ministerium klar, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, den Zugang zur Arztpraxis nur nach der 3G-Regel zu erlauben.
Ab heute sollen erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt werden, die freiwillig nach der 2G-Regel oder 3G-plus-Regel handeln. Dementsprechend sollen in diesen Räumen die Maskenpflicht entfallen und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben werden.
Die Stadt Schweinfurt (152) verzeichnet auch weiterhin den höchsten Wert, gefolgt von der Stadt Aschaffenburg (102), dem Landkreis Rhön-Grabfeld (87) und dem Landkreis Schweinfurt (85). Dahinter liegen die Landkreise Miltenberg (66), Aschaffenburg (60), die Stadt Würzburg (58), die Landkreise Kitzingen (56), Würzburg (54) und Bad Kissingen (53). Einzig die Landkreise Haßberge (49) und Main-Spessart (36) liegen unter der 50er-Marke, damit aber trotzdem über dem kritischen 35er-Wert.