Um Proben von Bands und Theatergruppen künftig zu erleichtern, hat das bayerische Kunstministerium einige Corona-Beschränkungen gelockert. Laut dem neuen Konzept soll bei Proben im Innenraum nur noch ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden – dies sei, laut Kunstminister Bernd Sibler, jedoch nur eine Empfehlung und nicht rechtlich verpflichten. Zuvor mussten Musiker mit Blasinstrumenten einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Zusätzlich wird die Maskenpflicht von FFP2 auf medizinische Masken gelockert und kann unter bestimmten Umständen sogar aufgehoben werden. Liegen ein fester Sitzplatz und ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern vor, kann der Mundschutz abgenommen werden. Auch Personen, die durch eine Maske beim Musizieren oder Schauspielern behindert werden, dürfen bei der Probe auf eine Maske verzichten. Allgemein gilt jedoch weiterhin die 3G-Regel für Proben im Innenraum.