Fr, 23.04.2021 , 16:07 Uhr

Corona „Notbremse“ – Was ändert sich für Bayern?

Änderungen für Bayern durch Corona „Notbremse“ 

Ab heute tritt die bundesweite „Notbremse“ in Kraft – geltend gemacht wird sie ab dem morgigen Samstag. Für den Freistaat Bayern bedeutet das jedoch nur wenige Änderungen. Die Ausgangssperre ab 22 Uhr bleibt weiterhin bestehen – das alleinige Verlassen des Hauses nach 22 Uhr ist in Bayern entgegen der Notbremse verboten. Während Schulen in den restlichen Bundesländern ab einem Inzidenzwert von 165 auf Präsenzunterricht verzichten müssen, gilt das im Freistaat schon ab einem Wert von 100. Lediglich im Einzelhandel muss Bayern seine Maßnahmen an die Notbremse anpassen: Ab einer Inzidenz von 150 dürfen die Läden nur noch Click and Collect anbieten.

Änderungen Bayern Corona Corona-Notbremse
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