Fr, 28.01.2022 , 17:00 Uhr

Corona-Regeldschungel – Reiseführer zu Impfstatus, Tests und Quarantäne

Die Zahlen steigen stetig und so gibt es auch wöchentlich neue Bestimmungen. Viele kommen nicht mehr hinterher und fragen sich: Was tun wenn mein Selbsttest positiv ist? Und wie lange muss ich eventuell in Quarantäne? Im Corona-Regeldschungel den Durchblick zu behalten fällt angesichts der ständigen Neuerungen schwer. Deshalb haben wir bei Hausarzt Dr. Christian Pfeiffer einmal genauer nachgefragt. Zusammen haben wir einen kleinen Reiseführer durch die nächsten Wochen im Regeldschungel erstellt.

Kapitel 1: Der Impfstatus

„Johnson & Johnson: Plötzlich ungeimpft“, „Vollständig geimpft nach Kreuzimpfung?“ oder „Gesene abgewiesen“, das sind Schlagzeilen die man zur Zeit häufig liest. Viele Bürgerinnen und Bürger sorgen sich deshalb um ihren Impfstatus. Wer ist denn jetzt eigentlich vollständig geimpft? Laut Dr. Christian Pfeiffer gilt bei Johnson & Johnson wie bei jedem anderen Impfstoff jetzt, dass man nur mit drei Impfungen, das heißt erste und zweite Impfung als Grundimmunisierung und dann mit einer Boosterung als vollständig geimpft gilt. Als Faustregel gilt also: Vollständig geimpft ist jeder der DREI Impfungen bekommen hat – und zwar ab dem Tag der Boosterimpfung. Zusätzlich gelten auch Personen die zwei Impfungen erhalten haben und genesen sind als vollständig geimpft. Die Reihenfolge ist in Bayern dabei egal. Um die 2G-Regel zu erfüllen, reicht es derzeit aber einfach geimpft und genesen oder zweifach geimpft zu sein.

Kapitel 2: Zum Hausarzt oder zur Teststelle?

Was tun, wenn man glaubt Corona zu haben? Angenommen man verspürt Symptome – oder es ist noch eindeutiger und man hat einen positiven Selbsttest? Definitiv sollte man von da ab schon schauen, dass man sich mehr oder weniger in eine Selbstisolation begibt, das heißt den Kontakt in der Familie möglichst vermeidet, in seinem Zimmer sich aufhält und wenn man rausgeht, vielleicht auch eine Maske trägt. Dann sollte man telefonisch einen Termin bei seinem Hausarzt machen.  Als Faustregel gilt: mit Symptomen sollte man zum Arzt, ohne Symptome zur Teststrecke. Also zum Beispiel wenn die Corona-Warnapp auf rot steht. Und hier noch ein kleiner Tipp: An Teststationen die Warnapp-Verfolgung kurz ausstellen.

Kapitel 3: Quarantäne und Isolation

Es hat mich oder jemanden in meinem nahen Umfeld erwischt. Ich muss in Isolation oder Quarantäne, aber wo ist der Unterschied? Von Isolation spricht man bei infizierten Personen, Quarantäne wird im Zusammenhang mit Kontaktpersonen verwendet. Beides wird aber vom Gesundheitsamt angeordnet. Doch wer muss wie lange in Isolation oder Quarantäne? Bei Symptomen begibt man sich 10 Tage in Isolation, ab dem siebten Tag kann man sich jedoch frei testen. Allerdings muss man vorher 48 Stunden symptomfrei sein.

Regelung für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeinrichtungen

Beschäftigte in Kliniken und Pflegeinrichtungen können sich ebenfalls frühestens nach sieben Tage, allerdings nur mittels eines PCR-Tests, freitesten lassen. Alternativ dazu können Sie auch in den ersten fünf Arbeitstagen noch vor Arbeitsbeginn einen negativen Schnelltest vorlegen. Für Kontaktpersonen gelten grundsätzlich die selben Regeln wie für Infizierte. Ohne Test dauert die Quarantäne zehn Tage an, sie kann aber nach sieben Tagen durch einen negativen PCR- oder Schnelltest beendet werden wenn man symptomfrei ist. Schülerinnen und Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder können sich bereits nach fünf Tagen mittels PCR- oder Schnelltest freitesten. Ausgenommen von der Quarantäne sind Kontaktpersonen die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, frisch doppelt geimpft, frisch genesen oder doppelt geimpft und genesen sind.

 

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