Keine Maskenpflicht mehr in mehreren Bereichen des öffentlichen Lebens
Rund zweieinhalb Jahre war sie ein treuer aber ehrlicherweise auch lästiger Begleiter: Die Maske. Ob im Bus- und Bahnverkehr, beim Einkaufen oder in Arztpraxen – grundsätzlich galt: Keine Maske, kein Eintritt. Das wird sich ab Mittwoch, beziehungsweise Donnerstag ändern.
- In Fernzügen und – Bussen muss derzeit noch ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch kündigte an, dass diese Pflicht zum 2. Februar entfällt.
- Ab dem 01. Februar müssen Menschen in Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschäftigte in Arztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen. Für Besucher und Patienten bleibt die FFP2-Maskenpflicht allerdings bestehen. Weiterhin gilt außerdem die Testpflicht
Corona-Arbeitsschutzverordnung fällt
Des Weiteren fällt die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Arbeitgeber können künftig eigenverantwortlich entscheiden, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Ursprünglich sollten die Corona-Maßnahmen erst zum 7. April entfallen.