Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen zu Diskussionen am Arbeitsplatz. In vielen Betrieben gilt mittlerweile eine Maskenpflicht bis zum eigenen Sitzplatz – Die befürwortete wohl nicht jeder, dennoch müssen sich alle dran halten. Doch was ist, wenn die Anordnungen des Arbeitgebers über die eigentliche Arbeitszeit hinausgehen und auch die Freizeit betreffen? Wir haben nachgefragt.