Es sind weitreichende Lockerungen, die das bayerische Kabinett beschlossen hat. Ministerpräsident Markus Söder kündigte im Anschluss an die heutige Sitzung einen stufenweisen Einstieg in den Ausstieg an. Der Höhepunkt der Omikron-Welle sei erreicht, die Krankenhauszahlen stabil, Omikron weit weniger gefährlich als die Deltavariante. Vor diesem Hintergrund wird die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst und am 17. Februar in Kraft treten. Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben dagegen unverändert.
Aus 2G plus wird generell 2G. Diese Bereiche bleiben vorerst Geimpften und Genesenen vorbehalten. Wer noch nicht geboostert ist, braucht aber in Zukunft keinen negativen Test mehr. Künftig sind unter den Bedingungen von 2G folgende Bereiche geöffnet
– Sport und Kultur inklusive Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen und Kinos
– öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten
– Messen, Tagungen und Kongresse
– Freizeiteinrichtungen, einschließlich Führungen in geschlossenen Räumen
– staatliche Schlösser, Gärten und Seen
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen von 15.000 auf 25.000 Personen angehoben. Es bleibt aber bei der Maximal-Auslastung von 75 Prozent in der Kultur und 50 Prozent beim Sport. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.
Bereiche, für die in Bayern bislang 2G galt, sind künftig unter 3G Bedingungen zugänglich. Demnach haben auch wieder Ungeimpfte mit einem negativen Test Zutritt. Diese Regelung gilt unter anderem für:
– Fitnessstudios und Solarien
– Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive
– Bildungsbereich mit Hochschulen, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen
– Laienschauspiel oder Blasorchester
Für Geschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 Quadratmeter Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
Neu ist außerdem eine sogenannte Generalklausel für Jugendliche. Das bayerische Kabinett hat beschlossen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, künftig generell zu allen Bereichen von 2G Zugang haben – auch ohne Impfung.
Für Hotels und Restaurants gilt im Freistaat vorerst weiter die 2G-Regel. Das bayerische Kabinett fordert auch hier eine Lockerung zu 3G – allerdings bundesweit.
Vom Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch erwartet Bayern weitere Öffnungsperspektiven. Auch Clubs und Diskotheken sollen im Freistaat demnächst mit der 2G plus-Regel öffnen dürfen. Laut Markus Söder gäbe es hierfür aber noch kein konkretes Datum – hierbei sollten sich zunächst Bund und Länder abstimmen. Um einen Party-oder Discotourismus zu vermeiden, sei „nach Fasching“ wohl der richtige Zeitpunkt, so der Ministerpräsident.