Unternehmen sind künftig dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Corona-Tests anzubieten –
Im Normalfall einen pro Woche, Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko sollen wöchentlich zwei Testangebote erhalten.
Arbeitnehmer können jedoch selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen, oder nicht.
Auch eine Dokumentationspflicht für Unternehmen entfällt.
Die Kosten für die Coronatest-Angebotspflicht trägt der Staat nicht – anders als bei den Testungen in Schulen oder bei den Bürgertests bleiben Unternehmen also auf den Kosten sitzen.
In den Augen des stellvertretenden Hauptgeschäftsführers der IHK Würzburg-Schweinfurt Dr. Sascha Genders hätte es diese Verpflichtung nicht gebraucht, auf Freiwilligkeit zu setzen, hätte in seinen Augen ausgereicht –
Schließlich habe jedes Unternehmen ein Interesse an gesunden Mitarbeitern.
Dr. Sascha Genders, Stv. Hauptgeschäftsführer IHK Würzburg-Schweinfurt:
„Aus unserer Sicht klares Misstrauensvotum gegen die Wirtschaft, unnötig, weil Unternehmen dabei sind, Kapazitäten aufzubauen.“
Bei Verstößen gegen die Corona-Test-Angebotspflicht droht Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Die Verordnung soll nächste Woche in Kraft treten, zunächst soll sie bis Ende Juli gelten.