Das Bündnis „Schweinfurt auf die Straßen“ hat für den 1. Mai eine Kundgebung und einen Demonstrationszug angemeldet, um gegen die geltenden Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Die Stadt Schweinfurt hat für den Demozug ein Verbot ausgesprochen.
Gegen dieses Verbot hatten die Veranstalter der Demo vor dem Verwaltungsgericht geklagt – nun steht fest: die Klage wurde abgewiesen, nur die Kundgebung auf dem Volksfestplatz ist genehmigt – allerdings unter Auflagen. Musik und Verpflegung sind verboten, darüber hinaus gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Volksfestplatz.