Seit dem 27. April gilt in Bayern in bestimmten Bereichen die Maskenpflicht – auch im öffentlichen Personennahverkehr. Fahrgäste, die gegen diese Regelung verstoßen, dürfen laut Festlegung der Bayerischen Staatsregierung nicht in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden. Die allermeisten Menschen halten sich daran, aber eben nicht alle. Deshalb führt die Polizei regelmäßig Maskenkontrollen durch – auch gestern hatten die Beamten den ÖPNV verstärkt im Fokus.