Bereits seit 1962 gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde 2023 erneuert. Dabei handelt es sich jedoch um kein Gesetz, sondern ein Verfahren in dem getrennt lebende Eheleute die Höhe des Kindesunterhalts selbst festlegen können. Hierzu ist unserer Moderatorin Laura Nadler Elisabeth Wilhelm von der MWLG Kanzlei zugeschaltet.
Das Kindergeld wurde auf 250 Euro pro Kind erhöht. Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und unverheirateten Kindern beträgt bei Erwerbstätigen nun 1370 Euro, bei nicht Erwerbstätigen 1120 Euro. Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, welches nicht bei seinen Eltern lebt, beträgt 930 Euro, der Eigenbedarf gegenüber Eltern beträgt 1650 Euro.