Die Bundesregierung hat das Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Jetzt muss es noch durch das Parlament. International tätige Großunternehmen werden darin verpflichtet, auf die Menschenrechtsstandards ihrer Zulieferbetriebe im Ausland zu achten. Es soll ab 2023 für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern, 2024 für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern in Kraft treten. Wir haben die Einschätzung der IHK Würzburg-Schweinfurt zu diesem Thema: