Mi., 20.10.2021 , 17:57 Uhr

Die Justiz wird digital – Landgericht Würzburg führt elektronische Akte ein

Einführung der elektronischen Akte

Das „Gürteltier“ soll endlich Geschichte werden – so drückte es Bayerns Justizminister Georg Eisenreich aus. Auf Deutsch: Die Aktenberge in der deutschen Justiz sollen nun nach und nach verschwinden. Ein erster Schritt in diese Richtung hat sich nun am Landgericht Würzburg getan: Dort wird seit dieser Woche die elektronische Akte eingesetzt. Und die bringt einige Vorteile mit sich.

Vorteile der E-Akte

Für die Justiz bedeutet das also Papier- und vor allem Zeitersparnis. Für die E-Akte wird die eigens entwickelte Software „eIP“ genutzt, deren Aufbau an ein E-Mail Programm erinnert. Wird etwas an einer Akte geändert, bekommen alle Beteiligten eine Benachrichtigung. Und auch digitale Stempel und Signaturen sind möglich. Über 46.000 Verfahren wurden in Bayern bereits auf diese Weise komplett papierlos geführt. In Zukunft sollen es noch deutlich mehr werden, aber das wird noch etwas dauern.

Wie sieht es bei Strafverfahren aus?

Bei Strafverfahren sind wesentlich mehr Behörden wie zum Beispiel verschiedene Polizeidienststellen beteiligt. Um auch hier ein elektronisches Verfahren zu ermöglichen, müssen noch mehr Schnittstellen für die Software geschaffen werden. Pilotprojekte laufen allerdings bereits, in Würzburg geht man davon aus in ein bis zwei Jahren auch das erste Strafverfahren komplett elektronisch zu führen. Dafür nötig: Ein enormer Sicherheitsaufwand.

Wie geht es weiter?

Würzburg ist nunmehr das achte bayerische Landesgericht, an dem die E-Akte eingeführt wurde. Weitere sollen und müssen auch folgen, denn bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Gerichte auf die E-Akte umgestellt sein – so will es der Gesetzgeber.

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