Gegen einen Amtsleiter der Stadt Schweinfurt wurde Strafbefehl erlassen. Aus Sicht des Gerichts hat der Beschuldigte in fünf Fällen Untreue begangen. Konkret werden ihm private Ausgaben in Höhe von 787 Euro vorgeworfen, die er mit Hilfe einer Kreditkarte einer städtischen GmbH getätigt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Damit geht der Fall vor das Amtsgericht.
Bereits in der Vergangenheit gab es zwei weitere Fälle, in denen gegen führende Amtsleiter der Stadt Schweinfurt Strafbefehle erlassen wurden. Ein Verfahren wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Ein zweiter Amtsleiter wurde rechtskräftig wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.