Stellen sich einmal vor, ihr Ehepartner oder die Partnerin hat einen schweren Unfall oder wird so krank, dass er oder sie nicht mehr selbst über seine Behandlung entscheiden kann. Eigentlich sollte es doch dann selbstverständlich sein, dass der gesunde Teil des Paares wichtige Entscheidungen treffen kann, schließlich sind beide verheiratet. Bis zu Beginn diesen Jahres war das aber nicht so, erst das zum Januar in Kraft getretene „Ehegattennotvertretungsrecht“ macht dies jetzt möglich. Was sich genau dahinter verbirgt, weiß Rechtsanwältin Elisabeth Wilhelm von der Würzburger Kanzlei MWLG.