Das Verwaltungsgericht Würzburg hat einen Eilantrag gegen das Paddel-Verbot auf der Fränkischen Saale im Landkreis Bad Kissingen abgelehnt. Das Verbot bleibt damit vorläufig in Kraft. Anfang Februar wurde das Befahren der Fränkischen Saale mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Treibkraft auf der gesamten Strecke im Landkreis Bad Kissingen mit Ausnahme von zwei Gewässerteilstrecken bis auf weiteres verboten. Daraufhin reichte ein aktiver Kanusportler und direkter Anrainer des Flusses Klage ein – er sah sich in seinen Grundrechten eingeschränkt. Das Verwaltungsgericht sieht das Verbot allerdings als rechtmäßig an, denn nach derzeitiger Kenntnis, gebe es – mit Ausnahme der zwei Gewässerstrecken – eine Gefahr für Leben und Gesundheit. Grund dafür seien die mehrere tausend Bäume, die eine überdurchschnittlich hohe Bruchgefahr aufweisen würden. Zudem sei das Paddel-Verbot kein unrechtmäßiger Eingriff in die Grundrechte des Klägers. Dieser hat nun die Möglichkeit, seine Klage ruhen zu lassen, oder vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu ziehen.