Do., 03.11.2022 , 17:46 Uhr

Einigung von Bund und Ländern - Gas- und Strompreisbremse ab 2023

Mit einem „Abwehrschirm“ von bis zu 200 Milliarden Euro will die Regierung die Folgen des Angriffskrieges gegen die Ukraine und die daraus resultierenden Folgen für Verbraucher und Unternehmen abfedern. Nach langem Hin und Her haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder nun auf eine Energiepreisbremse für Gas und Strom einigen können.

Im Überblick:

Die Gaspreisbremse:

Die Preisbremse für Gas und Fernwärme tritt nächstes Jahr im März in Kraft – voraussichtlich mit Rückwirkung auf den Februar 2023. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll das Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden, bei der Wärme auf 9,5 Cent.

Zum Vergleich: Bei neuen Gasbezugsverträgen gelten aktuell aufgrund des russischen Angriffskrieges Preise von im Durchschnitt etwa 21 Cent pro Kilowattstunde.

Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März 2023 zu überbrücken, will der Bund im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen.

Für große Industriebetriebe soll ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen.

Die Strompreisbremse:

Für Haushalte und Unternehmen soll der Strompreis direkt zum Jahreswechsel, ab Januar 2023, bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei ebenso an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

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