Do., 20.01.2022 , 17:04 Uhr

Einspruch gegen Strafbefehl – Bezirkstagspräsident Dotzel muss vor Gericht

Strafbefehl wegen Beleidigung

Der unterfränkische Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel muss sich vor Gericht verantworten. Er hatte vom Amtsgericht Obernburg einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 3.200 Euro erhalten und daraufhin Einspruch eingelegt – nun muss der Fall vor Gericht geklärt werden. Konkret wird dem Bezirkstagspräsidenten vorgeworfen, im September in einem Whatsapp-Gruppenchat einen CSU-Parteifreund als „rechte Laus“ bezeichnet zu haben. Dotzel hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

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