Di., 26.10.2021 , 17:14 Uhr

Eisenheim-Prozess - Von der Anklagebank in den Zeugenstand

Erste Urteile sind rechtskräftig

Im Berufungsprozess um den Tod von Theresa Stahl sind die Urteile gegen zwei der vier Angeklagten nun rechtskräftig – Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben die Berufung gegen zwei Mitfahrer der Todesfahrt zurückgezogen. Sie saßen auf der Rückbank des Unfallwagens, der die damals 20-jährige Theresa erfasst hat. Damit sind die Urteile aus erster Instanz gegen die heute 23 und 24 Jahre alten Beschuldigten rechtskräftig – es handelt sich um Geldstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung zwischen 1.000€ und 2.000€.Gleichzeitig können die beiden Männer nun als Zeugen vernommen werden – für sie gilt damit kein Schweigerecht mehr. Noch vor Rücknahme der Berufung hatten die beiden beschuldigten Männer eine Aussage gemacht – beide bestätigten, dass der Hauptangeklagte am Steuer saß. Außerdem widersprachen sie einer Zeugenaussage – eine Aufforderung des Beifahrers, Theresa umzufahren, habe es nicht gegeben. Der Prozess vor dem Amtsgericht Würzburg wurde am heutigen Dienstag fortgesetzt.

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