Im Berufungsprozess um den Tod von Theresa Stahl sind die Urteile gegen zwei der vier Angeklagten nun rechtskräftig – Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben die Berufung gegen zwei Mitfahrer der Todesfahrt zurückgezogen. Sie saßen auf der Rückbank des Unfallwagens, der die damals 20-jährige Theresa erfasst hat. Damit sind die Urteile aus erster Instanz gegen die heute 23 und 24 Jahre alten Beschuldigten rechtskräftig – es handelt sich um Geldstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung zwischen 1.000€ und 2.000€.Gleichzeitig können die beiden Männer nun als Zeugen vernommen werden – für sie gilt damit kein Schweigerecht mehr. Noch vor Rücknahme der Berufung hatten die beiden beschuldigten Männer eine Aussage gemacht – beide bestätigten, dass der Hauptangeklagte am Steuer saß. Außerdem widersprachen sie einer Zeugenaussage – eine Aufforderung des Beifahrers, Theresa umzufahren, habe es nicht gegeben. Der Prozess vor dem Amtsgericht Würzburg wurde am heutigen Dienstag fortgesetzt.