Maske tragen und Abstand halten – Das sind nur 2 der Schutzregeln, die sich in Deutschland nach rund 19 Monaten Pandemie beinahe verselbstständigt haben. Diese und viele weitere Corona-Maßnahmen wurden im Laufe der Pandemie im Infektionsschutzgesetz verankert. Sie können dann angeordnet werden können, wenn die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ durch den Bundestag festgestellt wurde – Ein Ausnahmezustand, der uns seit Anfang letzten Jahres begleitet.
Nun hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jedoch für ein Auslaufen dieses Ausnahmezustands ausgesprochen – Das passiert dann, wenn der Bundestag die epidemische Lage nicht wieder aktiv über den November hinaus verlängert und das scheint auch tatsächlich realistisch. Kurz nach dem Bekanntwerden von Spahns Äußerung spekulierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder über einen möglichen „Freedom Day“ im November – Den Tag also, an dem alle Corona-Beschränkungen fallen. Denn laut Söder bedeutet das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite auch den Wegfall der Rechtsgrundlage für die Länder-Verordnungen, in denen die Corona-Maßnahmen festgelegt sind. In den Augen von der Rechtsanwältin Sarina Hundegger ist das zwar nicht falsch, aber auch nicht weit genug gedacht. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Rechtsgrundlage für sämtliche Corona-Maßnahmen anders umzusetzen.
Denn für den Fall, dass die Feststellung der epidemischen Lage entfällt, ermächtigt das Infektionsschutzgesetz die Länder ausdrücklich, dieselben Regeln wieder in Kraft zu setzen, wenn diese es für erforderlich halten. Das Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite hätte in erster Linie also wahrscheinlich eher eine Symbolwirkung für die Bevölkerung, als konkrete Folgen auf unseren Alltag – Wobei Markus Söder erst am Donnerstag davor gewarnt hat, den Ausnahmezustand zu beenden. Aber egal ob mit oder ohne epidemische Lage: Dass alle Corona-Maßnahmen zeitnah wegfallen, scheint mehr als zweifelhaft.