Das Landesamt für Umwelt hat ein signifikantes Hochwasserrisiko für die Kürnach ermittelt. Jetzt hat das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg das ermittelte Überschwemmungsgebiet an der Kürnach und dem Nägeleinsbach vorläufig gesichert. Laut Umweltamt werden nun die Anwohnerinnen und Anwohner im Hochwassergebiet über das Risiko informiert und sind aufgefordert, selbst Vorsorge gegen ein drohendes Hochwasser zu treffen. Außerdem muss künftig bei allen Planungen und Vorhaben das ermittelte Hochwasserrisiko berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden Flächen, die einmal in 100 Jahren von einem Hochwasserereignis betroffen sind, vom Landratsamt als Überschwemmungsgebiet festgesetzt.
Die wesentlichen Rechtsfolgen für Anwohnerinnen und Anwohner im Überschwemmungsgebiet sind im Bekanntmachungstext, der im Amtsblatt und auf der Homepage des Landratsamtes zu finden ist, aufgelistet. Sie finden sich in den Paragraphen 78, 78a und 78c des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie in den Paragraphen 46 und 50 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
Bei bestehenden Gebäuden im Überschwemmungsgebiet wird beispielsweise für die Erweiterung eines Gebäudes in der Regel eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Besondere Vorschriften gibt es auch zum Lagern von Stoffen und Gegenständen im Überschwemmungsgebiet. Teilweise ergeben sich auch Änderungen für bestehende Anlagen. Wer eine Heizölverbrauchsanlage oder eine andere Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreibt, muss diese durch einen Sachverständigen überprüfen lassen, auch wenn vor der vorläufigen Sicherung diese Pflicht für die Anlage noch nicht bestand.