Im Frühjahr bis Frühsommer musste während des ersten Lockdowns der Einzelhandel schließen. Das führte zu Engpässen bei den Mietzahlungen vieler Geschäftebetreiber und das wiederum zu einigen Sonderregelungen, auch bei privaten Mietverhältnissen. Rechtsanwalt Markus Köhn von der MWLG gibt Auskunft darüber, ob es trotz Lockdown light nun wieder ähnliche Regelungen gibt.