Anfang Dezember 2022 haben sich die EU-Staaten auf eine neue Geldwäschebekämpfungsverordnung geeinigt. Sie sieht unter anderem eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr vor. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung wegen unterschiedlicher Positionen der Bundesregierung enthalten. Ende März haben die Fachausschüsse des EU-Parlaments sich nun positioniert und beabsichtigen, mit einer Barzahlungsobergrenze von 7.000 Euro in die abschließenden Verhandlungen zu gehen.
Die Bayerische Staatsregierung lehnt dies strikt ab. Die Bargeldobergrenze sei ein weiteres Indiz für die schleichende Abschaffung des Bargelds, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker. Bargeld sei schnell, direkt und greifbar, es sei unabhängig von technischer Infrastruktur und schütze die Privatsphäre. Gerade die zunehmende Kriminalität im Internet zeige, dass kriminelles Handeln auch ohne Bargeld möglich sei. Eine generelle Begrenzung der Bargeldnutzung sei daher völlig unverhältnismäßig und beschneide die Menschen in ihren Freiheitsrechten.