Seit 1. Januar 2020 kann man auch ohne einen Motorradführerschein Maschinen bis 125 ccm fahren. Eine Gesetzesänderung macht es möglich. Die Voraussetzungen: mindestens 25 Jahre alt, mindestens 5 Jahre Pkw Führerschein, 4 Doppelstunden Theorie-Unterricht, 5 Doppelstunden Praxis-Unterricht. Wenn der Fahrlehrer sein OK gibt, kann man danach auf der Führerscheinstelle das Kürzel 196 in den Führerschein eintragen lassen und dann kann man Motorräder bis 125 ccm fahren.
In dieser Klasse gibt es eine Menge sportlicher Maschinen, aber auch der klassische Roller steht in dieser Motorisierung zur Verfügung. Dieser ist besonders für Berufspendler interessant, denn mit 100 km/h kann man sich auch auf der Landstraße sicher im Verkehr bewegen. Zudem sind Kosten für Kraftstoff und Versicherung relativ günstig, Steuer fällt gar nicht an.
Ohne Zusatzprüfung kann ein mindestens 21jähriger Autofahrer auch einen Dreirad-Scooter fahren. Diese Maschine hat vorne zwei Räder, was eine hohe Stabilität im Stand und in den Kurven garantiert. Mit bis zu 150 Km/h kann der Dreirad-Roller auch mit den Zweirädern mithalten
Das Quad ist rechtlich gesehen ein Auto, da es zwei Spuren hat. Da der Fahrer oder die Fahrerin nicht selbst die Balance halten muss und es eine Lenkkraftverstärkung gibt, ist ein Quad auch für kleinere Personen oder Menschen mit Handicap geeignet. Neben dem Fahrspaß wird der Nutzen groß geschrieben. Mit einem Quad kann man Schnee schieben, Rasen mähen, Lasten transportieren. Und das vorzugsweise im Gelände (Wald, Feld), wo es durch sein geringes Gewicht auch noch den Boden schont.
Luftdruck, Ölstand, Wasserstand, Batterie – diese Punkte der Checkliste muss der Zweirad-Pilot regelmäßig selbst prüfen! Die Fachwerkstatt ersetzt das nicht: die Zweiradmechaniker nehmen zum Beispiel auch Luftfilter, Zündkerzen, Bremsbeläge und Radlager in den Blick. Wenn hier Verschleiß rechtzeitig entdeckt wird, kann das vor teuren Reparaturen oder Sicherheitsrisiken schützen.