Wer seit Montag ohne FFP2-Maske zum Einkaufen geht oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Die Masken sind aber laut RKI in der Regel als Einwegprodukt eingestuft. Doch nicht jeder kann sich ausreichend Masken leisten, um immer bestmöglich geschützt zu sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte sowie die Fachhochschule Münster haben deshalb zwei Tipps, damit die Masken wiederverwendet werden können.