Bis zum 19. Januar 2023 müssen alle Papier-Führerscheine getauscht werden, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden und deren Inhabende im Zeitraum zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Weitere Jahrgänge folgen in jährlichen Abständen. Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu stellen. Aufgrund des hohen Andrangs wird eine Antragstellung circa sechs Monate vor Ablauf der Frist empfohlen.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür gibt es einen Stufenplan. Dieser sieht für Personen, die in den Jahren 1952 oder früher geboren sind, eine Frist bis zum 19. Januar 2033 vor – unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind.