Das Landgericht Schweinfurt ist im Fall des tödlichen Unfalls in der Niederwerrner Straße zu einem Urteil gekommen. Der Angeklagte wurde nun wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem Urteil kommt der Richter dem Antrag des Verteidigers nach. Denn eine höhere Strafe wäre nur dann möglich gewesen, wenn das Fahrverhalten des Angeklagten als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet wird. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass er versucht hat mit seinem Fahrzeug die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Der 35-jährige Angeklagte war am 13. Februar mit massiv überhöhter Geschwindigkeit bei Rot in eine Ampelkreuzung eingefahren und kollidierte dort mit dem Wagen eines 27-Jährigen der in Folge des Unfalls seinen Verletzungen erlag. Der 35-Jährige flüchtete von der Unfallstelle und konnte kurze Zeit später wieder aufgegriffen werden. In seinem Blut konnte ein Alkoholwert von über zwei Promille festgestellt werden. Da der Angeklagte bereits vorbestraft war, bekommt er mit den 5 Jahren Freiheitsstrafe das höchstmögliche Strafmaß verhängt.