Darüber waren sich Juristen bis vor Kurzem noch uneins. Mit einer Gesetzesänderung auf Vorschlag der Ampel-Koalition hat sich das nun geändert. Demnach ist der Gebrauch von gefälschten Impfpässen im Rechtsverkehr absofort strafbar. Rechtsverkehr beschreibt geschäftliche und geschäftsähnliche Handlungen. Damit sei insbesondere auch das Vorzeigen im Restaurant oder beim Türsteher einer Diskothek gemeint. Auch die strafrechtlichen Folgen für die Fälscher von Impfnachweisen wurden mit der Gesetzesänderung konkretisiert. Fälscher machen sich schon dann strafbar, wenn sie einen Impfpass nur vorbereiten und die „Endkunden“ erst ihre Personalien ergänzen. Die vielen Unklarheiten, die sonst von Gerichten geklärt hätten werden müssen, sind mit den gesetzlichen Änderungen ,nach Einschätzung von Juristen, nun beseitigt.