Der Landkreis Schweinfurt erklärt die erlassene Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest für ungültig. Das ist möglich, weil das Ausbruchsgeschehen der Geflügelpest in ganz Deutschland zurück geht. In Unterfranken wurde bereits seit längerem kein Fall mehr festgestellt – daher wird die erlassene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt ab dem 25. Juni aufgehoben: für Geflügelhalter mit einem Bestand bis zu 100 Tieren entfällt somit die Pflicht zur Auflistung von Verendungsfällen. Bei einem Bestand bis zu 1000 Tieren entfallen die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen, wie Reinigungs- und Desinfektionspflicht. Die allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen für alle Geflügelhalter gelten allerdings unverändert weiter – unabhängig von der aktuellen Seuchenlage.