Mo, 08.03.2021 , 16:44 Uhr

Geflügelpest – Aufstallungspflicht für ganz Main-Spessart

Die Geflügelpest weitet sich immer weiter aus. Aufgrund dieser Entwicklungen erlässt das Landratsamt Main-Spessart für den 09. März eine Allgemeinverfügung, in der die Aufstallung des Geflügels im gesamten Landkreis angeordnet wird. Die Tiere müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die vor einem Eindringen von Wildvögeln schützt. Nach jetzigem Erkenntnisstand ist das Virus für den Menschen ungefährlich. Dennoch sollte der Kontakt zu den toten Tieren vermieden werden. Das Veterinäramt Main-Spessart weist nochmals auf die Meldepflicht für die Haltung von Geflügel hin.

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