Bisher war in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, welche der Vertragsparteien bei einem Immobilienkauf, das durch einen Makler zustande gekommen ist, dessen Provision zahlt. Eine Lücke, die zu einer unfairen Verteilung der Kosten führen kann, und die nun geschlossen werden soll. Eike Wohlhüter, Geschäftsführer der VR-Immo Service Mainfranken, zu diesem sogenannten „Bestellerprinzip“: „In vielen Bundesländern, teilweise auch in Bayern, war es in der Vergangenheit so, der Verkäufer als der ursprüngliche Auftraggeber keine Provision bezahlt hat, sondern diese eigentlich auf den Käufer alleine abgewälzt wurde. Dieses Gesetz sorgt jetzt dafür, dass beide mindestens einen Anteil der Provision zahlen und zwar zu gleichen Teilen.“In Bayern sind das 6 Prozent vom Kaufpreis plus Mehrwertsteuer, die nun auf beide Vertragsparteien aufgeteilt werden.
Das neue Gesetz tritt kurz vor Weihnachten 2020 in Kraft und richtet sich ausschließlich an Verbraucher – also Privatpersonen, die Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen kaufen oder verkaufen möchten. Und es hält noch eine weitere Änderung bereit: Ein Handschlag oder die Zusendung eines Exposes an Kaufinteressenten sind nicht mehr rechtsgültig, es ist zwingend die Schriftform nötig, z. B. als E-Mail. Die neue Gesetzgebung bewertet Eike Wohlhüter als „sach- und marktangemessen“. Die VR-ImmoService Mainfranken habe schon immer mit der fairen Teilung der Maklergebühren gearbeitet.