Mi., 21.05.2025 , 15:41 Uhr

Gutachten bestätigt Schuldunfähigkeit – Anklage will Sicherungsverfahren für Aschaffenburger Messerstecher

Der Messerstecher von Aschaffenburg ist psychisch krank und war zum Zeitpunkt der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen – zu dieser Einschätzung kommt nun ein Gutachten. Der Sachverständige geht außerdem davon aus, dass die Erkrankung nicht vorübergehend ist. Sollte sie nicht behandelt werden können, sei mit weiteren, auch hochaggressiven Taten zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg sieht aufgrund der Schuldunfähigkeit die Voraussetzungen für ein sogenanntes Sicherungsverfahren erfüllt. Ziel ist es, den Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Dem Afghane wird vorgeworfen, am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-Jährigen, der zur Hilfe geeilt war, mit einem Messer getötet zu haben. Drei weitere Menschen wurden schwer verletzt. Die Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden – unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen.

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